Personal
Die Personalstatistik nach § 11 RSVwV berichtet jährlich über den Personalbestand in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient der Information über die Entwicklung des Personalbestandes.
Die Daten können auch für Maßnahmen auf dem Gebiet des Haushalts-, Beamten- und Tarifrechts und für Planungen des zukünftigen Personalbedarfs herangezogen werden.