Personal

Die Personalstatistik nach § 11 RSVwV berichtet jährlich über den Personalbestand in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient der Information über die Entwicklung des Personalbestandes.

Die Daten können auch für Maßnahmen auf dem Gebiet des Haushalts-, Beamten- und Tarifrechts und für Planungen des zukünftigen Personalbedarfs herangezogen werden.

Tabellen zum Personal der gesetzlichen Rentenversicherung

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